Medizinische Massagen können teilweise über die Zusatzversicherung abgerechnet werden.
Erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ob ein Beitrag an die Behandlungskosten übernommen wird.
Ich bin beim EMR als auch bei der ASCA registriert. Diese Qualitätslabel der Komplementär-medizin verpflichten mich zu mindestens 20 Stunden Weiterbildung pro Jahr.
Dank dieser Qualitätslabel werden meine Leistungen von der Krankenkasse übernommen, sofern Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben.
Bei folgenden Versicherungen ist eine teilweise Vergütung der Behandlung von medizinischen Massagen möglich:
SUVA, SUVA Militär, Axa Winterthur, Swica, Allianz, Helvetia und Mobiliar
Was sollten Sie vor einer Behandlung abklären:
- Holen Sie sich bei Ihrer Unfallversicherung schriftlich eine Kostengutsprache ein
- Auch muss eine ärztliche Verordnung vorliegen
So finden Sie mich:
MedMassageSchaffhausen
Adrian Humm
Neustadt 8
8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 533 61 23
Ferieninformation:
23.12.24-03.01.25